Ihre Rente aus der Schweiz
Die Schweizerische Rentenversicherung
Der Versicherungsträger der obligatorischen schweizerischen Rentenversicherung ist die „Eidgenössische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung AHV-IV“.
Deren Verwaltung ist zentralisiert und deckt alle Schweizer Kantone ab.
Egal, ob Sie Ihre Rente, Hinterlassenenleistungen oder eine Invalidenrente beantragen wollen, wir sind die Experten und helfen Ihnen gerne weiter durch den schweizerischen Behördendschungel.
Lassen Sie uns Ihre Interessen wahrnehmen und wir werden Ihre Rente optimieren und prüfen, wie wir die Rendite Ihrer Beiträge erhöhen können.
Prüfen Sie schnell, ob Sie einen Anspruch auf eine Rente der Schweizerischen Sozialversicherungsanstalt haben!
Investieren Sie eine halbe Stunde Ihrer Zeit - wir erledigen den Rest!
So geht’s:
Klicken Sie hier oder rufen sie uns an unter +1-505-328-7777 und fragen Sie nach unserem Fragebogen. Machen Sie einen kurzen Check, um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Rente von der schweizerischen Rentenversicherung haben! Füllen Sie den Fragebogen aus und senden Sie ihn per E-Mail oder Post an uns zurück.
Wir analysieren Ihre Daten und geben Ihnen schnell ein Feedback.
Es entstehen Ihnen keine Verpflichtungen und Sie allein entscheiden, wie es weitergeht. Wenn Ihre Daten zeigen, dass Ihnen eine Rente zustehen könnte, dann bieten wir Ihnen unsere Expertendienste an, um Ihnen Ihre Rente zu beschaffen! Das ist allein Ihre Entscheidung!
Für den Fragebogen und dessen schnelle Analyse berechnen wir eine einmalige Gebühr von 25,00 $.
Leistungen der Sozialversicherung
Die Schweizerische Rentenversicherung bietet Folgendes:
(a) eine Altersrente für Männer ab dem 65. Lebensjahr, für Frauen frühestens ab dem 64 Lebensjahr,
(b) Invaliditätsleistungen für den Fall, dass Sie vor Vollendung des 65. Lebensjahres erwerbsunfähig werden,
(c) Hinterbliebenenleistungen im Falle des Todes eines Ehegatten,
(d) Hinterbliebenenleistungen im Falle des Todes eines oder beider Elternteile.
Männer und Frauen können ihre jeweilige Rente ein oder zwei Jahre früher beantragen oder den Bezug ihrer Leistungen um ein Jahr, aber nicht mehr als fünf Jahre aufschieben (was dann deren Rentenbetrag erhöht).
Wenn eine versicherte Person so krank wird, dass sie offensichtlich für längere Zeit nicht mehr arbeiten kann oder sogar dauerhaft arbeitsunfähig ist, kann sie eine Invaliditätsrente beantragen.
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität und nach der Höhe des erreichten Anspruches auf Altersrente. Vorrang vor der Rentenzahlung haben Eingliederungsmaßnahmen, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Im Falle des Todes des Ehemannes kann die überlebende Ehefrau je nach Alter der Witwe und Dauer der Ehe Hinterbliebenenleistungen erhalten; darauf wird eigenes Einkommen der Witwe angerechnet.
Im Falle des Todes der Ehefrau kann der überlebende Ehemann Hinterbliebenenleistungen beantragen, sofern er Kinder hat.
Für Lebenspartnerschaften gilt ähnliches.
Geschiedene Ehegatten können unter bestimmten Umständen Hinterbliebenenleistungen erhalten.
Wenn ein oder beide Elternteile eines Kindes sterben, bevor das Kind 18 Jahre alt wird, kann das überlebende Kind Halb- oder Vollwaisenleistungen erhalten. Befindet sich das überlebende Kind noch in einer Berufsausbildung, werden die Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
Bedingungen für den Bezug einer Rente
Um eine Rente zu erhalten, müssen Sie mindestens 12 Monate lang Beiträge gezahlt haben.
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Ihr Anspruch auf eine Rente beginnt am ersten Tag des Monats, der auf das Erreichen des gesetzlichen Rentenalters folgt.
Der Anspruch erlischt am Ende des Monats, in dem der Tod des Versicherten eingetreten ist.
Für alle Männer beginnt das obligatorische Rentenalter mit 65 Jahren.
Für Frauen beginnt das Rentenalter mit 64 Jahren und wird bis 2028
schrittweise auf 65 angehoben.
Versicherte können den Bezug ihrer Rente um ein oder zwei Jahre vorziehen (Vorbezug) oder den Bezug ihrer Rente um maximal fünf Jahre aufschieben (Aufschub).
Bei Ehepaaren ist es möglich, dass ein Ehepartner den Rentenbezug aufschiebt und der andere ihn vorverlegt.
Gruppen von Versicherten
Als Schweizer Arbeitnehmer sind Sie dort in der Rentenversicherung pflichtversichert. Ihr Arbeitgeber zieht jeden Monat von Ihrem Gehalt die Sozialversicherungsbeiträge ab und leitet die Beträge an den Versicherungsträger weiter. Der Versicherungsträger wiederum registriert den Monat, für den das Geld gezahlt wurde, und die Höhe Ihres Gehalts, anhand derer die Höhe Ihrer monatlichen Beiträge ermittelt wird.
Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer, die sich in einer Lehre oder einer anderen Form der Berufsausbildung befinden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die gesetzliche Rentenversicherung in eine freiwillige umgewandelt werden.
Männer und Frauen, die ihre eigenen Kinder in der Schweiz erzogen haben, erhalten auf ihren Konten beim Versicherungsträger Gutschriften in Form von monatlichen Beiträgen.
Alle gezahlten und gutgeschriebenen monatlichen Beiträge auf dem Konto Ihres Versicherungsträgers werden zusammengezählt und ergeben die Versicherungszeit, die Sie gesammelt haben. Zusammen mit der Höhe Ihrer Beiträge bestimmt sie die Höhe Ihrer Rente.
Daher ist es wichtig, dass ALLE monatlichen Beiträge vom Versicherungsträger registriert und Ihrem Konto ordnungsgemäß gutgeschrieben werden.
Wir helfen Ihnen dabei, sicherzustellen, dass Ihr Konto ordnungsgemäß alle Informationen enthält; wir stellen auf Ihren Wunsch Nachforschungen an, um dem Versicherungsträger im Falle fehlender Daten Nachweise vorzulegen, damit Sie die maximalen Auszahlungen erhalten.
Versicherungs-Kategorien
Die schweizerische Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Arbeitgeber behält den Beitrag von der monatlichen Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers ein und leitet das Geld an den Versicherungsträger weiter.
Es gibt auch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.
Prüfen Sie, ob Sie in der Vergangenheit freiwillige Beiträge geleistet haben und ob diese Beiträge Ihrem Konto beim Versicherungsträger auch ordnungsgemäß gutgeschrieben wurden.
Um die Rendite Ihrer Beiträge zu erhöhen, können Sie in Zukunft möglicherweise eine freiwillige Versicherung abschließen.
Bitte sprechen Sie uns an! Wir prüfen und ermitteln den korrekten Stand Ihres Kontos und machen Ihnen Vorschläge, wie Sie Ihre Rente optimieren können.
Verfahren der Schweizerischen Rentenversicherungsträger
Die Rentenversicherungen verwenden ein vollständig digitalisiertes System, das alle Daten sofort verfügbar macht.
Die Gesetze und Vorschriften der Schweizer Versicherungsträger sind jedoch unterschiedlich, komplex und unterliegen ständigen Änderungen. Dies führt dazu, dass jedes Mal, wenn ein Antrag oder eine Forderung den Weg durch die Systeme findet, ein recht zeitaufwändiges Verfahren erforderlich ist. So dauert es im Durchschnitt etwa vier Monate, bis ein Rentenantrag bewilligt werden kann, selbst wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und akzeptiert wurden.
Zusätzliche Anträge wie die Genehmigung neuer Unterlagen und/oder die Hinzufügung von Zeiträumen erfordern eine längere Bearbeitungszeit, die bis zu 24 Monate betragen kann.
Leider haben wir keinen Einfluss darauf, wie lange die Bearbeitung eines Antrags dauert. Das beste zeitsparende Verfahren besteht darin, dass wir (mit Ihrer Hilfe) dem Versicherungsträger so viele und so genaue Informationen wie möglich zur Verfügung stellen. So vermeiden wir zeitraubende Rückfragen durch die Schweizer Sozialversicherungen und finanzielle Einbußen für Sie.
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Ruhestandsplanung bitte die Zeit, die es dauern kann, bis Ihr Antrag/Ihre Anträge das System durchlaufen hat/haben.
Beginnen Sie bereits jetzt mit der Antragstellung, damit Ihnen bei Erreichen des Rentenalters alle Unterlagen zur Verfügung stehen und alle Fragen beantwortet sind. Auf diese Weise wird die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag kurz sein, und Sie können Ihre Rentenauszahlungen schnell erhalten.
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Für den Erhalt einer Schweizer Rente muss ein Antrag in der Schweiz gestellt werden.
Das gilt auch bei Erreichen der Altersgrenze, ab der man eine Altersrente erhalten kann; die Altersente wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss ebenfalls beantragt werden.
Jeder Antrag besteht aus mehreren Seiten, die der Antragsteller ausfüllen muss.
Für die Bearbeitung des Antrages benötigt die schweizerische Sozialversicherung eine Zeitspanne von ca. vier Monaten, sofern alle Unterlagen vorliegen, es keine Rückfragen gibt und keine zusätzlichen Nachweise verlangt werden.
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Alle Rentenversicherungsträger erfassen die Zeiten, Ihre jährlichen Beiträge, die Höhe Ihrer Gehälter und alle anderen für Ihre Rente relevanten Informationen und Daten in Ihrem sogenannten Individuellen Konto (IK).
Dieses Konto spiegelt Ihren beruflichen Werdegang wider, soweit er für die Berechnung Ihrer Rente von Bedeutung ist.
Fehlende Daten, falsche Aufzeichnungen oder Fehler wirken sich negativ auf die Höhe Ihrer eventuellen Rentenauszahlung aus.
Wir stellen für Sie fest, welche Informationen Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wurden, Sie können so prüfen, ob alle Daten korrekt sind.
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Aufzeichnungen überprüfen können und helfen Ihnen bei Bedarf bei den notwendigen Korrekturen und/oder Ergänzungen Ihrer Daten.
Ihr Rentenkonto ist so wichtig wie Ihr Bankkonto! Sorgen Sie dafür, dass Sie es im Griff haben!
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Sie können jederzeit, auch nach vielen Jahren, Korrekturen an Ihrem Rentenkonto beantragen.
Wenn in Ihrem Konto Daten fehlen oder falsch sind, sind Sie wohl eher nicht für diese Fehler verantwortlich.
Allerdings müssen Sie nachweisen, dass die Angaben tatsächlich falsch sind.
Als Beweismittel kommen Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen, Gehaltsabrechnungen und sogar die Aussage eines Zeugen in Frage.
Wir bieten Ihnen unseren spezialisierten Service an, um Sie bei der Korrektur falscher oder fehlender Daten in Ihrem Rentenkonto zu unterstützen.
Wir recherchieren an der Quelle und befragen gegebenenfalls Zeugen, fragen bei Ämtern nach und finden sogar Personen, die Aufschluss über Ihr Problem geben können.
Da sich dies zu einem umfangreichen Aufwand ausweiten kann, beraten wir Sie, ob sich unsere Zeit und Ihre Kosten lohnen, wenn das Ergebnis nur zu einer geringfügigen Erhöhung Ihrer Rentenzahlungen führen würde.
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Sollten unsere Recherchen ergeben, dass auf Ihrem Rentenkonto Zeiträume und/oder Beiträge fehlen oder dass beispielsweise eine oder mehrere Ihrer Anstellungen nicht erfasst wurden, wirkt sich das natürlich negativ auf die Höhe Ihrer Rentenauszahlung aus.
Wir helfen Ihnen bei der Recherche und bei der Ergänzung Ihres Rentenkontos um die fehlenden Zeiträume und Beiträge.
Bei fehlenden Unterlagen gehen wir an die Quelle und unterstützen Sie bei Ihren Nachforschungen.
Wir befragen Zeugen, fragen bei Ämtern und Behörden nach und versuchen sogar, bestimmte Personen ausfindig zu machen, wenn sie Licht in Ihr Problem bringen können.
Sollte sich herausstellen, dass unsere Nachforschungen recht umfangreich und zeitaufwändig sein werden, können wir Ihnen eine Einschätzung geben, ob sich der Aufwand und die Kosten für die Beschaffung der gewünschten Unterlagen für Sie lohnen werden.
Wir sind Experten!
Versicherungszeiträume
Jeder Monat, in dem Sie entweder einen Pflichtbeitrag oder einen freiwilligen Beitrag gezahlt haben, gilt als Versicherungszeit.
Diese und alle anderen Zeiten müssen auf Ihrem Konto beim Versicherungsträger gutgeschrieben werden.
Darüber hinaus können Ihnen bestimmte Zeiten angerechnet werden, auch wenn Sie keine Beiträge gezahlt haben. So werden Ihnen beispielsweise Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung angerechnet.
Auch Zeiten, in denen Sie Erwerbsunfähigkeitsleistungen, Arbeitslosengeld oder Wehrdienst bezogen haben, werden Ihnen angerechnet.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine versicherte Person Ersatzzeiten erhalten, die ihrem Konto gutgeschrieben werden, ohne dass die Person die Beiträge zahlen muss.
Sind Sie sicher, dass alle Ihre Zeiten auf Ihrem Konto gutgeschrieben worden sind?
Bitte beauftragen Sie uns, diese Fragen für Sie zu prüfen, damit Sie eine vollständige und korrekte Gutschrift Ihrer Zeiten erhalten. Sie werden die Rendite Ihrer Rente erhöhen.
Schweizer Renten in der USA
Als Empfänger von Rentenversicherungsleistungen eines schweizerischen Versicherungsträgers können Sie sich Ihre Zahlungen auf ein Bankkonto im Ausland in der Währung Ihres Wohnsitzlandes überweisen lassen.
Dafür müssen Sie jedoch beim Schweizer Konsulat oder einer anderen Schweizer Vertretung im Land Ihres Wohnsitzes gemeldet sein.
Dabei können Sie Ihre Rente bei der schweizerischen Rentenversicherung von jedem Land außerhalb der Schweiz aus beantragen.
Sie müssen lediglich die entsprechenden Antragsformulare in deutscher, französischer oder italienischer Sprache bei der Verwaltung anfordern und sicherstellen, dass alle Belege in einer dieser Sprachen angegeben sind.
Wir sind auf die Betreuung von im Ausland lebenden Versicherten spezialisiert, unterstützen bei der Rentenantragsstellung und wickeln alle Geschäfte mit den Schweizer Versicherungsträgern professionell ab.
Wir bieten Ihnen einen Rundum-Service, der über die reine Korrespondenz hinausgeht, wie z.B. die Unterstützung bei Ihrem Rentenantrag, unsere Prognosen, die Sicherstellung, dass Ihr Konto alle Zeiträume und Ersatzzeiten aufweist. Wir sammeln alle notwendigen Nachweise und Unterlagen, recherchieren fehlende Unterlagen und mehr.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in mehreren Staaten
Haben Sie in mehr als in zwei Staaten gearbeitet und dabei Beiträge zur dortigen Rentenversicherung gezahlt?
Grundsätzlich können Sie, sofern Sie alle Voraussetzungen in den jeweiligen Ländern erfüllt haben, gleichzeitig Renten aus jedem Land erhalten, in dem Sie gearbeitet und Ihre Beiträge geleistet haben.
Die daraus resultierende Einkommenssteuer, die durch diese Zahlungen an Sie fällig wird, muss von Ihnen in dem Land gezahlt werden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder in das Land, in das diese Renten überwiesen werden.
Die Steuerregeln sind in jedem Land anders, so dass wir zu Steuerfragen keine Auskunft geben können. Aber wir können Ihnen dabei behilflich sein, entsprechende Experten zu finden, die Sie zu Steuerfragen verbindlich beraten können.
Wir arbeiten mit Experten zusammen, die die Sprachen der jeweiligen Länder fließend beherrschen und Sie mit Rechtsberatern oder Rechtsanwälten in Kontakt bringen können, die Sie bei Bedarf auch vor Gericht vertreten.
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Die Sozialversicherungsbehörden der Schweiz und der USA haben ein Abkommen unterzeichnet, das den Bürgern mit Wohnsitz in den beiden Partnerländern Rentenleistungen garantiert („bilaterales Abkommen“).
Wenn Sie Sozialversicherungsbeiträge in das Schweizer System eingezahlt haben, haben Sie Anspruch auf Teilzahlungen der Sozialversicherung, auch wenn Sie die Schweiz verlassen haben.
Sie müssen - wie es für in der Schweiz ansässige Personen vorgeschrieben ist - mindestens 12 Beitragsmonate nachweisen.
Die Rentenzahlungen beginnen mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters oder mit dem Tod Ihres Ehepartners.
Wenn Sie mit einer Behinderung leben und Ihr Grad der Erwerbsunfähigkeit mindestens 50 % beträgt, können Sie Ihre Invaliditätsrente in Ihrem ausländischen Wohnsitzland beziehen.
Wenn Sie in der Schweiz rentenversichert waren, aber dort nicht mehr leben, so überweist die schweizerische Rentenversicherung Ihre Rente in das Land, in dem Sie wohnen.
Während Sie eine Rente aus der Schweiz erhalten, können Sie in der Regel gleichzeitig auch Sozialversicherungsleistungen aus den USA beziehen.
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Sie stellen aus dem Ausland heraus in der Schweiz Ihren Rentenantrag – wir helfen Ihnen dabei.
Wir übernehmen auch den Schriftwechsel mit der schweizerischen Rentenversicherung und vertreten dort Ihre Interessen.
Die schweizerische Rentenversicherung prüft Ihren Antrag und Ihre Ansprüche und bewilligt Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Rente. Der Rentenbetrag wird Ihnen ins Ausland überwiesen.
Wenn Sie also Unterstützung benötigen, so werden wir Ihnen bei der Antragstellung und bei dem sich daran ergebenden Verfahren behilflich sein: Wir erledigen alles für Sie und führen Sie durch den langwierigen und komplexen Prozess, bis Ihr Rentenantrag endgültig beschieden ist.
Ihre US-Rente müssen sie gegebenenfalls bei der US Social Security Administration beantragen. Auf Wunsch kann Ihnen unser amerikanischer Partner auch hier behilflich sein.
Bitte sprechen Sie uns an!
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Haben Sie in mehr als in zwei Staaten gearbeitet und dabei Beiträge zur dortigen Rentenversicherung gezahlt? Grundsätzlich können Sie, sofern Sie alle Voraussetzungen in den jeweiligen Ländern erfüllt haben, gleichzeitig Renten aus jedem Land erhalten, in dem Sie gearbeitet und Ihre Beiträge geleistet haben.
Die daraus resultierende Einkommenssteuer, die durch diese Zahlungen an Sie fällig wird, muss von Ihnen in dem Land gezahlt werden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder in das Land, in das diese Renten überwiesen werden.
Die Steuerregeln sind in jedem Land anders, so dass wir zu Steuerfragen keine Auskunft geben können. Aber wir können Ihnen dabei behilflich sein, entsprechende Experten zu finden, die Sie zu Steuerfragen verbindlich beraten können.
Wir arbeiten mit Experten zusammen, die die Sprachen der jeweiligen Länder fließend beherrschen und Sie mit Rechtsberatern oder Rechtsanwälten in Kontakt bringen können, die Sie bei Bedarf auch vor Gericht vertreten.
Rente und Scheidung
Wird Ihre Ehe geschieden, dann erfolgt in der schweizerischen Rentenversicherung in der Regel ein „Splittung“.
Hierbei erfolgt eine Teilung der vom Ehemann und der Ehefrau während der Ehe je einzeln erworbenen Rentenansprüche in der Regel dergestalt, dass die Summe beider Ansprüche auf beide Ehepartner gleichmäßig verteilt wird.
Dies ist ein kompliziertes, folgenreiches Verfahren, da derjenige, der die höheren Ansprüche besitzt, einen Teil seiner Ansprüche abgeben muss.
Seien Sie sicher, dass dieses Verfahren fehlerfrei erfolgte, gleichgültig, ob Sie Ansprüche abgeben mussten oder solch hinzugewinnen konnten!
Wir unterstützen Sie!